ZFSV - Die Zertifizierung von Forstsachverständigen

Diese Zertifizierung soll jedem Auftraggeber die Sicherheit geben, einen Forstsachverständigen zu beauftragen, der

  • über die nötige, ggf. auch spezielle Fachkenntnis verfügt
  • Erfahrungen in diesem Fachgebiet aufweist
  • sich ständig aktiv weiterbildet
  • die örtlichen Gegebenheiten kennt
  • in der Lage ist - auch gerichtlich anerkannte - Gutachten zu erstellen
  • eine hohe Kundenzufriedenheit nachweisen kann
  • meist bereits Kontakt zu den beteiligten Institutionen gehabt hat
  • bei Ausfall – dank der bayernweiten Vernetzung der Forstexperten – jederzeit für eine gleichwertige Vertretung sorgen kann  und
  • keine über den angemessenen Rahmen hinausgehende Vergütung veranschlagt.

Grundlage der Zertifizierung ist das Handbuch ZFSV.

 

Diese Zertifizierung unterliegt keiner Norm, lehnt sich jedoch an die ISO 9000 an. Sie wurde von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen m.b.H. (DQS) geprüft.

Die Zertifizierung ZFSV steht jedem aktiven Mitglied, sowie  jedem Interessierten offen, der:

eine abgeschlossene forstliche Ausbildung an einer (Fach-)Hochschule sowie mindestens 3 Jahre freiberufliche Praxis nachweist, wobei Referendarzeiten nicht angerechnet werden

oder

alternativ hierzu ein abgeschlossenes verwandtes Hochschulstudium sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als freiberuflicher Forstsachverständiger nachweist, wobei Zeiten einer ausschließlichen Tätigkeit in einer festen Anstellung nicht angerechnet werden

sowie bereit sind:

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu wahren
  • sich auf den Laufenden zu halten,
    durch i. d. R. eine Weiterbildung jährlich
  • mindestens eine Kundenbewertung jährlich einzuholen
  • Erreichbarkeit zu gewährleisten
    (E-Mail, Fax, Mobiltelefon, Anrufbeantworter)
  • mindestens einem internen Audit jährlich durch den ZFSV-Beauftragten des Vereins der Forstexperten e.V. oder dessen Stellvertreter(in) oder einem externen Audit durch den Gutachter der Zertifizierungsstelle zuzustimmen
  • jährlich - je nach Auftragslage - zwei aktuelle Gutachten abhängig von den gewählten Fachgebieten vorzulegen

Bei Interesse melden Sie sich bitte im Büro der Forstexperten e.V.